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Herzlich willkommen!

Sie haben als Angestellter oder Freiberufler eine private Vorsorge getroffen für den Fall, daß Sie aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 % nicht mehr in der Lage sind, Ihren bisherigen Beruf auszuüben.

Das macht Sinn, denn die Lebensarbeitszeit wird immer weiter in das fortgeschrittene Alter verschoben und Sie können sich nicht mehr sicher sein, daß Sie diesen Zeitraum unbeschadet erleben.

In der Annahme, daß Sie die Ihnen zustehenden Leistungen ausbezahlt bekommen, reichen Sie Ihren Antrag auf Berufsunfähigkeit bei Ihrer Versicherung ein. Diese wird den Antrag mehr oder weniger genau prüfen und Ihnen in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle genau einen Satz mitteilen:

"Nach Prüfung unseres Vertrauensarztes sind Sie jedenfalls nicht zu 50 % daran gehindert, weiter Ihren Beruf auszuüben".

Ein Satz beendet Ihre wirtschaftliche und persönliche Existenz.

Warum?

Die erste Falle besteht in dem Antragsformular. Viele Versicherungsnehmer füllen die Formulare schlecht oder gar widersprüchlich aus. Zahlreiche Anträge scheitern, obwohl dies durch eine Vertretung durch einen Anwalt bereits im Stadium der Antragsstellung vermeidbar gewesen wäre. Was wir Ihnen daher dringend raten.

Das zweite Problem liegt darin, dass Ihre Versicherung erhebliche Zahlungsansprüche auf sich zukommen sieht und damit rechnet, daß Sie gegen die Leistungsablehnung nicht klagen. Weil diese Prozesse extrem kosten- und zeitintensiv sind. Weil die Versicherung lieber durch eine oder zwei Instanzen klagt, als Ihnen ggf. während der nächsten 10-25 Jahre insgesamt mehrere hunderttausend € auszuzahlen.

Aus Sicht der Versicherung gerade noch verständlich, aber aus Ihrer Sicht - zurecht -absolut nicht akzeptabel.

Hier greift die Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht schmid.law.net ein und unterstützt Sie bei der außergerichtlichen und - leider oft nötigen - gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche - und dies täglich und bundesweit.

Achtung: Prozesse um Berufsunfähigkeit kosten sowohl den Mandanten (f/m) als auch den Anwalt maximale Zeit und Energie. Nehmen Sie die Sache nicht auf die leichte Schulter. Da die Versicherung bei einer definitiven Leistungsablehnung auch nicht einmal einen € an Vorschuss zahlen muß und ein BU-Prozess über viele Jahre andauern kann, müssen viele Mandanten zwischenzeitlich staatliche Finanzhilfe in Anspruch nehmen und geraten in eine schwere, persönliche und finanzielle Lebenskrise.

Mandant und Anwalt müssen eng zusammen arbeiten, um die sich stellenden, tatsächlichen und juristischen Probleme zu bewältigen.

Setzen Sie sich deshalb sofort mit uns in Verbindung.

Das Recht der Berufsunfähigkeit ist nach unserer Auffassung und Erfahrung weniger versicherungsrechtlich als vielmehr eindeutig medizinrechtlich angesiedelt.

Denn Sie sind nicht aus versicherungsrechtlichen, sondern aus rein medizinischen Gründen berufsunfähig geworden.

Deshalb werden Sie ausschließlich durch Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Martin Schmid vertreten.

Wir unterhalten ein breites Netzwerk aus Ärzten und Zahnärzten nahezu aller Fachbereiche, die uns im Bedarfsfall unterstützend und beratend zur Seite stehen.

RA Schmid vertritt seit seinem ersten Tag der anwaltlichen Zulassung nahezu ausschließlich Medizinrecht. So haben Sie die Gewähr, daß Sie medizinrechtlich optimal beraten werden.

RA Schmid ist kein Fachanwalt für Versicherungsrecht, da er im Rahmen des Versicherungsrechts ausschließlich das medizinische Versicherungsrecht (BU, AU, KTG) vertritt und zur Anerkennung des Fachanwaltstitels "Versicherungsrecht" eine weitere, breite Liste aus denjenigen Gebieten des Versicherungsrechts vorlegt werden müsste, die hier aber nicht Gegenstand unseres Interesses sind und daher nicht bearbeitet werden. Damit ist der Erwerb des Titels Fachanwalt für Versicherungsrecht unmöglich. 

RA Schmid ist vertretungsberechtigt an allen Amts-, Land-und Oberlandesgerichten der BRD sowie - außer in Zivilprozessen - am Bundesgerichtshof. Er arbeitet ohne jede Einschränkung bundesweit.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihrem Zustand eine ärztliche Fehlbehandlung zugrunde liegt, besuchen Sie doch bitte auch unsere homepage www.fachanwalt-fuer-medizinrecht-fuer-patienten.de.